14/08/2026 0 Kommentare
Neue Mustersatzungen für die Kolpingsfamilien
Neue Mustersatzungen für die Kolpingsfamilien
# Neuigkeiten

Neue Mustersatzungen für die Kolpingsfamilien
Gleich vorweg: Ich müsst nicht eure Satzung ändern. Die Kolpingfamilien, die aber ohnehin derzeit über eine Anpassung der Satzung nachdenken, sollten sich an diese aktuelle Satzungsmuster orientieren.
Um was geht es überhaupt?
Das Kolpingwerk Deutschland hat die seitherigen Mustersatzungen in einigen Punkten den aktuellen Bedarfen und auf Grundlage von Änderungswünschen der Kolpingsfamilien angepasst. Schwerpunkt ist hierbei, dass die Mustersatzung jetzt einen Wechsel zwischen klassischem Vorstand und einem Leitungsteam ohne Satzungsänderung ermöglicht. Die Anzahl der Vorstandsmitglieder der Kolpingsfamilie kann dabei passend zur Größe der Kolpingsfamilie festgelegt werden.
Die Mustersatzungen unterscheiden sich nach der jeweiligen Organisationsform e. V. oder nicht e. V.
Hier findet ihr die entsprechenden Word-Dokumente, die ausgefüllt werden können, sowie die Erläuterungen dazu. https://www.kolpingwerkstatt.de/rechtliches/#c2709
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